Beantragung und Anerkennung ärztlicher Fortbildung

Als Veranstalter einer ärztlichen Fortbildung im Saarland können Sie für diese online die Anerkennung als ärztliche Fortbildungsmaßnahme und von Fortbildungspunkten durch die Ärztekammer des Saarlandes beantragen.

Bitte füllen Sie dazu den Online-Antrag vollständig aus und fügen Sie die geforderten Unterlagen bei.

Der Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme ist spätestens 4 Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der Antragsfrist eine Bearbeitung bis zum Veranstaltungstag nicht zugesichert werden kann und dass die Antragsbearbeitung bis zum Eingang fehlender Unterlagen ruht.

In der Ärztekammer des Saarlandes erfolgt nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen die formale und inhaltliche Prüfung, die Anerkennung mit Kategorisierung und Vergabe der Fortbildungspunkte nach den einheitlichen Bewertungskriterien oder die Ablehnung des Antrages.

Nach der Entscheidung über den Antrag erhalten Sie als Veranstalter einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme mit der Angabe der Kategorie, der Fortbildungspunkte und der Veranstaltungsnummer (VNR) oder einen ablehnenden Bescheid mit Begründung.

Für die Antragsbearbeitung wird eine Gebühr durch die Ärztekammer des Saarlandes erhoben, sofern der Gebührentatbestand erfüllt ist. Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung über die Gebührenordnung und die zu erfüllenden Voraussetzungen für die Anerkennung einer ärztlichen Fortbildungsmaßnahme. Alle rechtlichen Grundlagen und weitere Hinweise finden Sie im Download-Bereich.

Anmeldung

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Ihr Ansprechpartner:

Tanja Bauer
Telefon: 0681 4003-344

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung
Telefon: 0681 4003-340
Telefax: 0681 4003-330
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